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03.11.2016
Aufgrund der am 12. September 2016 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für inneres sowie im internet veröffentlichten Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Gegen TTIP / CETA“ stattgegeben wurde, wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß § 5 Abs. 2 des
Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. II Nr. 103/2013, festgesetzten Eintragungszeitraums,
das ist
von Montag, 23. Jänner 2017, bis (einschließlich) Montag, 30. Jänner 2017,
in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu
dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung
ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären.
Die Eintragung hat außerdem den Familiennamen oder Nachnamen,
den Vornamen sowie das Geburtsdatum der Stimmberechtigten oder des
Stimmberechtigten zu enthalten.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den
Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums
(30. Jänner 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht
ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser
Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.
Die eintragungslisten liegen während des eintragungszeitraums an
folgender Adresse (an folgenden Adressen) auf:
STADTSERVICE
im Rathaus-Innenhof, Oberer Stadtplatz 1,
Erdgeschoß, 6060 Hall in Tirol
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu
folgenden Zeiten vorgenommen werden:
ACHTUNG!
UNBEDINGT AUSWEIS MITNEHMEN !
Montag, 23. Jänner 2017, von 7.30 bis 20 Uhr,
Dienstag, 24. Jänner 2017, von 7.30 bis 17 Uhr,
Mittwoch, 25. Jänner 2017, von 7.30 bis 20 Uhr,
Donnerstag, 26. Jänner 2017, von 7.30 bis 17 Uhr,
Freitag, 27. Jänner 2017, von von 7.30 bis 16 Uhr,
Samstag, 28. Jänner 2017, von 8 bis 12 Uhr,
Sonntag, 29. Jänner 2017, von 8 bis 12 Uhr,
Montag, 30. Jänner 2017, von von 7.30 bis 16 Uhr.
Für die Gemeindewahlbehörde:
Die Gemeindewahlleiterin
Dr. Eva Maria Posch
(Website-Betreiber)
NETGRAF Webdesign & Internetservice
Die offizielle Homepage der Stadt Hall finden Sie unter
www.hall-in-tirol.at