Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Google-Translate welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen
 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
 
 
Bewertung:
 
 

Volksbegehren gegen TTIP und CETA

03.11.2016

Aufgrund der am 12. September 2016 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für inneres sowie im internet veröffentlichten Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Gegen TTIP / CETA“ stattgegeben wurde, wird verlautbart:

Die  Stimmberechtigten  können  innerhalb  des  gemäß  §  5  Abs.  2  des 
Volksbegehrengesetzes  1973,  BGBl.  Nr.  344,  zuletzt  geändert  durch  das 
Bundesgesetz  BGBl.  II  Nr.  103/2013,  festgesetzten  Eintragungszeitraums, 
das ist

von Montag, 23. Jänner 2017, bis (einschließlich) Montag, 30. Jänner 2017,

in  den  Text  des  Volksbegehrens  Einsicht  nehmen  und  ihre  Zustimmung  zu 
dem  beantragten  Volksbegehren  durch  einmalige  eigenhändige  Eintragung 
ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären.

Die  Eintragung  hat  außerdem  den  Familiennamen  oder  Nachnamen, 
den  Vornamen  sowie  das  Geburtsdatum  der  Stimmberechtigten  oder  des 
Stimmberechtigten zu enthalten.

Eintragungsberechtigt  sind  alle  Frauen  und  Männer,  die  die  österreichische 
Staatsbürgerschaft  besitzen,  in  einer  Gemeinde  des  Bundesgebiets  den 
Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums
(30. Jänner 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht
ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser
Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.
Die eintragungslisten liegen während des eintragungszeitraums an
folgender Adresse (an folgenden Adressen) auf:

STADTSERVICE
im Rathaus-Innenhof, Oberer Stadtplatz 1,
Erdgeschoß, 6060 Hall in Tirol

Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu
folgenden Zeiten vorgenommen werden:

ACHTUNG!
UNBEDINGT AUSWEIS MITNEHMEN !


Montag, 23. Jänner 2017, von 7.30 bis 20 Uhr,
Dienstag, 24. Jänner 2017, von 7.30 bis 17 Uhr,
Mittwoch, 25. Jänner 2017, von 7.30 bis 20 Uhr,
Donnerstag, 26. Jänner 2017, von 7.30 bis 17 Uhr,
Freitag, 27. Jänner 2017, von von 7.30 bis 16 Uhr,
Samstag, 28. Jänner 2017, von 8 bis 12 Uhr,
Sonntag, 29. Jänner 2017, von 8 bis 12 Uhr,
Montag, 30. Jänner 2017, von von 7.30 bis 16 Uhr.

Für die Gemeindewahlbehörde:
Die Gemeindewahlleiterin
Dr. Eva Maria Posch

TTIP / CETA

Kontakt

(Website-Betreiber)
NETGRAF Webdesign & Internetservice

Die offizielle Homepage der Stadt Hall finden Sie unter
www.hall-in-tirol.at


 

Powered by Weblication® CMS

Generiert in 3.157 Sekunden mit 70.2 MB Speicher