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Vandalen unterwegs - Sprayer in Hall / Tirol

08.05.2017

Vandalen unterwegs - Sprayer in Hall / Tirol

In der "Langen Einkaufsnacht" am 5.5.2017 wurde Hall von Sprayern heimgesucht. Wer sind FEZZY, SHOGUN und PUNISHER?

Zahlreiche Fassaden der denkmalgeschützen Gebäude in Hall wurden von Sprayern verunstaltet. Der Schaden ist beträchtlich da einige der Fassaden nicht einfach "abgewaschen" oder "übermalt" werden können, sondern in akribischer Feinarbeit restauriert werden müssen.

Diese Personen müssen gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden!
Wenn solche Sauereien nicht sofort bekämpft werden, werden andere diesem Beispiel folgen und ein Großteil der Kosten fällt natürlich wieder auf die Allgemeinheit zurück und wird mit unseren Steiuergeldern beglichen.

Abgesehen von den untern angeführten Bildern, wurden auch Autos und das Haller Gymnasium beschädigt.

Eltern sollten dies als Anlass nehmen und mit ihren jugendlichen darüber sprechen, was das für Konsequenzen haben kann.

Also: Wer sind FEZZY, SHOGUN und PUNISHER?
Zweckdienliche Hinweise bitte an die Haller Polizei unter der Nummer 059133/7110 oder auch gerne anonym an die Redaktion.

Es gibt einige Anzeichen, die darauf schließen lassen, dass sich jemand für Graffiti interessiert. Achten Sie auf folgende Auffälligkeiten, die sehr häufig bei Jugendlichen zu finden sind, welche der Graffiti-Szene angehören: (Quelle: www.graffitiseite-muenchen.de)

  • Starkes Interesse am Zeichnen von Schriftzügen in allen Arten und Formen. Insbesondere auffallende Häufung von bekritzelten Schulheften und Unterlagen.
  • Ausdrücke und Sprachvarianten der spezifischen Sprayersprache.
  • Starkes Interesse an Graffitiliteratur (Bücher, Magazine aber auch einschlägige Videofilme/DVDs).
  • Sammeln von Fotos mit Graffiti-Motiven.
  • Führen eines sogenannten Black Books. Das ist ein meist gebundenes Buch, in dem Graffiti-Skizzen, Bilder und Fotos aufbewahrt werden.
  • Nächtliche Abwesenheit
  • Besitz von Spraydosen und ungewöhnlich dicken Filzstiften, aber auch Schleifsteine und andere Gegenstände, die geeignet sind, Glasscheiben zu zerkratzen.
  • Farbanhaftungen an Händen und Kleidungsstücken.
  • Zunehmendes Aufrufen von Internet-Seiten mit Graffiti-Bildern.

Das sprühen von nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung dar und die Schadensersatzansprüche können den Jugendlichen den Start ins Erwachsenenleben schwer machen. Der Sprayer haftet für die Schäden und die Anwaltskosten der Geschädigten.
Sprayer sind in der Regel zwischen 13 und 23 Jahre alt.

Weitere Infos für Eltern und Lehrer: stadtklar.com/infos/infos-eltern-lehrer


Kontakt

(Website-Betreiber)
NETGRAF Webdesign & Internetservice

Die offizielle Homepage der Stadt Hall finden Sie unter
www.hall-in-tirol.at


 

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