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movie2k.to die Alternative zu kino.to und anderen Kinofilm-Download-Seiten

Obwohl kino.to von der Polizei geschlossen wurde, gibt es weiterhin zahlreiche Seiten auf denen man sich die neuesten Kinofilme kostenlos ansehen kann.

Die Betreiber von movie2k.to beispielsweise sind der Meinung, dass derartige Film-Streaming-Seiten nicht illegal sind. „[...] um das Unterhalten von Streamingseiten zu bestrafen, ermittelt man gegen die kino.to-Betreiber wegen §129 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung.“ Laut movie2k.to gibt es da kein Gesetz, sondern es handelt sich dabei um ein „konstruiertes Hirngespinst“ von Filmwirtschaft, Staat und GVU. Sollte es wirklich einmal ein entsprechendes Gesetz gegen Streaming-Seiten geben, wird movie2k.to sofort vom Netz genommen - bis dahin wird es auf movie2k.to weiterhin kostenlose Kinofile zu sehen geben. Weiters versichern die Betreiber von movie2k.to, dass auf Ihren Servern keine Logfiles mit Benutzerdaten gespeichert werden.

Auch bei den Juristen und Gerichten ist die Frage nach der Legalität solcher Streaming-Seiten umstritten. In Deutschland gibt es kein Gesetz, das diesen Sachverhalt eindeutig regelt und es gibt bisher auch kein rechtsverbindliches Urteil eines Gerichts. Die einen beharren darauf, dass das reine Streaming (also nur das Ansehen eines Films mit vorübergehendem Speichern im Arbeitsspeicher) nicht illegal sei und somit die Nutzer nicht dafür belangt werden können. Andere dagegen glauben dass auch das reine "Ansehen" eines Filmes bereits strafbar ist. Es ist also eine rechtliche "Grauzone". 

movie2k.to

movie2k.to die Alternative zu kino.to und anderen Kinofilm-Download-Seiten


In Österreich ist das Ansehen der Videostreams und das Speichern zum "eigenen Gebrauch" legal. Kopieren und weitergeben, sollte man diese Filme allerdings nicht, da dies sehr wohl strafbar ist.

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(Website-Betreiber)
NETGRAF Webdesign & Internetservice

Die offizielle Homepage der Stadt Hall finden Sie unter
www.hall-in-tirol.at


 

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