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Das vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Stadtgemeinde Hall in Tirol und die Franziskanerprovinz Austria angestrengte Gerichtsverfahren wegen des Aufnahmevertrages aus dem Jahr 2009 für das Franziskanergymnasium Hall konnte heute bereits in der ersten Verhandlungsrunde einvernehmlich zum Abschluss gebracht werden.
Die Konsumentenschützer hatten einzelne Passagen aus dem im November 2009 erstmals ausgegebenen neuen Aufnahmevertrag in Kritik gezogen. Nachdem der besagte Aufnahmevertrag aber zwischenzeitlich in Absprache mit dem Elternverein gründlich überarbeitet und dabei auf die Bedenken der Elternvertreter eingegangen wurde, finden sich im aktuellen Vertragsmuster mittlerweile auch keine vom VKI in seiner Klage kritisierten Bestimmungen mehr. Nachdem die Stadtgemeinde Hall in Tirol und die Franziskanerprovinz Austria auf Grund des nun vorliegenden aktuellen Aufnahmevertragsmusters kein Interesse daran hatten, ein aufwändiges Gerichtsverfahren wegen ohnehin nicht mehr in Verwendung befindlicher Bestimmungen aus dem alten Aufnahmevertrag 2009 zu führen, haben sie das Klagsbegehren des VKI, diese - ohnehin nicht mehr relevanten - Bestimmungen nicht mehr anzuwenden, im Einvernehmen mit dem VKI nicht weiter bekämpft.
Aus Sicht von Bürgermeister Mag. Tratter liegt es nicht im Sinne der Stadt Hall, in der Angelegenheit Franziskanergymnasium grundlos endlose Prozesse zu führen, und schon gar nicht, lediglich des Streites wegen zu streiten. Nachdem man durch die Erstellung eines neuen Aufnahmevertragsmusters den Elternvertretern bereits entgegen gekommen sei und dabei deren Bedenken voll berücksichtigt habe, müsse man nicht wegen des alten Vertrages weiter prozessieren.
Das überarbeitete neue Vertragsmuster wurde mittlerweile an die Eltern der neuen "Erstklassler" für das Schuljahr 2010/11 ausgesandt.
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