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Die Tiroler Landesregierung hat die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters für alle Gemeinden Tirols (mit Ausnahme der Stadt Innsbruck) auf SONNTAG, den 14. März 2010 ausgeschrieben. Die engere Wahl des Bürgermeisters erfolgt am 28. März.
Zur Wahl des Gemeinderates und zur Wahl des Bürgermeisters ist jeder Unionsbürger wahlberechtigt, der in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag (30.12.2009) zu beurteilen.
Wahlen in Hall in Tirol
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