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Nach einer eingehenden Meinungsbildung im Aufsichtsrat der Hall AG am gestrigen Abend steht fest, dass die Hall AG gegen den abweisenden Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung nicht berufen wird. Die Prüfung des Bescheides habe zwar stichhaltige Ansatzpunkte für einen Erfolg der Berufung ergeben. Die Berufung hätte aber bedeutet, dass die juristische Auseinandersetzung noch Jahre weiter gegangen wäre und damit möglicherweise auch eine Konsenslösung blockiert gewesen wäre.
Die Wasserfassung im Halltal
Ausschlaggebend für den Beschluss, den Bescheid rechtskräftig werden zu lassen, war der Wille der Hall AG nun gemeinsam mit den Beteiligten an alternativen Lösungen zu arbeiten. Das zuletzt gemachte Angebot der Gemeinde Absam mit der Hall AG über die verbesserte Nutzung der Wasserkraft im Halltal zu reden, will die Hall AG gerne annehmen. Vorstandsvorsitzender Christian Holzknecht: „Als regionales Unternehmen ist uns die Akzeptanz des Umfeldes wichtiger, als ein juristischer Punktesieg.“
(Presseaussendung)
Hall AG
Mag. Kornelia Dupan
Leitung Marketing & Kommunikation
(Website-Betreiber)
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Die offizielle Homepage der Stadt Hall finden Sie unter
www.hall-in-tirol.at