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Und wieder wurde die Genehmigung des Haller-Weißenbachkraftwerkes untersagt

Abweisung begründet auf ein klares Bekenntnis zur Aufrechterhaltung der Ökologie und des Absamer Dorfbildes.

Der negative Bescheid seitens des Landes Tirol beruht auf einer breiten Ablehnung. Besonders hervorgehoben wurde darin, dass mit dem neuen geplanten Kraftwerk das bestehende Gewässersystem in den Gemeinde Absam, Mils und Hall nachhaltig gestört werden würde. 

Verschlechterung des ökologischen Zustandes 
In den 75 Seiten umfassenden Bescheid ist die Wasserrechtsbehörde zu dem Ergebnis gelangt, dass aufgrund der projektbedingten massiven Auswirkungen für das betroffene Gewässersystem von einer Verschlechterung, hinsichtlich Amtsbach samt Nebengerinnen, Baubach und Milser Feuerbachl sogar von einer wesentlichen Beeinträchtigung dieser Gewässer in ökologischer Hinsicht auszugehen ist. 

Absamer Baubach

Der Absamer Baubach (Foto: Gemeinde Absam)  

Auch wenn das Kraftwerksprojekt dem öffentlichen Interesse einer möglichst vollständigen wirtschaftlichen Ausnutzung der in Anspruch genommenen Wasserkraft entspricht, rechtfertigt dieser Umstand nach der vorliegenden Entscheidung nicht das Trockenlegen und damit die Zerstörung von Gewässern. Eine solche Folge widerspreche auch zentral der Zielsetzung der wasserrechtlichen Bestimmung des § 30a WRG 1959, nach welcher jedenfalls Maßnahmen zu verhindern sind, die zu einer Verschlechterung des jeweiligen Zustandes führen. 

Durch die Trockenlegung einiger Bäche bzw. durch die Dotierung mit viel zu geringen Restwassermengen, würde ein erheblicher ökologischer Schaden angerichtet, der nicht mehr gut zu machen wäre. Dabei würden Naturschönheiten verloren gehen und die Tier- und Pflanzenwelt nachhaltig gestört. 

Wesentliche Beeinträchtigung für das Absamer Ortsbild
Einen weiteren Versagungstatbestand hat die Behörde zutreffend darin gesehen, dass das Trockenlegen des Amts- und Baubaches zudem eine wesentliche Beeinträchtigung für das prägende Ortsbild der Gemeinde Absam bildet. Die typische Charakteristik, ein unverwechselbares Gesamtbild und die historische Entwicklung einer seit Jahrhunderten gewachsenen Tradition wären mit einem Schlage weg und die geistige kulturelle Dorfidentität zerstört. 

Zu geringer Nutzen
Bezogen auf die ökologische Verschlechterung des Weißenbachs hat die Behörde dem Gesetz entsprechend die erforderliche Interessensabwägung vorgenommen. Dieser Interessensabwägung zugrundegelegt hat die Behörde, dass das Vorhaben in der eingereichten Form eine zusätzliche Jahresproduktion von ca. 14 Millionen Kilowattstunden leistet, dies unter Berücksichtigung des sich als Folge darstellenden Wegfalls der energiewirtschaftlichen Nutzung am Amtsbach. Bezogen auf die derzeitige Stromproduktion der Haller Stadtwerke erhöht sich deren Eigenbedarfsdeckung von 39% auf 48%. In diesem Zusammenhang führt die Behörde aus: Die Erhöhung der Stromproduktion ist allerdings unter anderem nur dadurch gewährleistet, dass für den Amtsbach samt seinen Nebengerinnen, den Baubach und das Milser Feuerbachl kein Wasser mehr zur Verfügung steht. Damit verbunden sind massive Auswirkungen auf verschiedene Kraftwerksbetreiber am Amtsbach. 

Nach der hiezu vorgenommenen Wertentscheidung der Wasserrechtsbehörde ist wohl unbestritten, dass der Sicherstellung der Energieversorgung unter dem Aspekt der Energieknappheit ein öffentliches Interesse zuzuerkennen ist; dem gegenüber steht aber das Verschlechterungsverbot betreffend den ökologischen Zustand. Die Behörde führt hiezu konkret aus, dass nicht davon auszugehen ist, dass eine durchgehende Versorgung der in Betracht kommenden Bevölkerung mit elektrischer Energie ohne Verwirklichung des gegenständlichen Projekts konkret gefährdet werde; es ergebe sich weiter daher keine geradezu unabweisliche Notwendigkeit, dieses mit dem Verschlechterungsverbot in Widerspruch stehende Projekt zu verwirklichen; die Behörde verweist hiezu darauf, dass der Bedachtnahme auf das Verschlechterungsverbot vom WRG 1959 in Hinblick auf europarechtliche Vorgaben hohe Bedeutung zugemessen wird. 

Kein Grund für die Einräumung von Zwangsrechten (=Enteignung)
Gleichermaßen hat die Wasserrechtsbehörde eine Interessensabwägung und Wertentscheidung in Bezug auf die Nachteile der betroffenen Grundeigentümer durch Begründung von Zwangsrechten vorgenommen und im vorliegenden Fall einen Eingriff in das verfassungsgesetzlich geschützte Eigentumsrecht als nicht zulässig erkannt. 

Ebenso hat die Behörde auch hinsichtlich der wasserrechtlich bewilligten Kraftwerksbetriebe am Amtsbach nach erfolgter Interessensabwägung die Zulässigkeit eines Eingriffs in die bestehenden Rechte verneint. Auch in diesem Zusammenhang hat die Behörde nochmals explizit ausgeführt: Das eingereichte Projekt ist nicht notwendig, um die Versorgung einer bestimmten Bevölkerung mit Energie sicherzustellen. 

Resümee 
Der Nutzen für die Gewinnung von mehr Energie steht in keiner Relation zum Schaden, der durch dieses geplante Kraftwerk angerichtet worden wäre. Zusammengefasst liegen nach der vorliegenden Entscheidung sohin die Voraussetzungen des WRG 1959 für die Bewilligung des geplanten Vorhabens nicht vor, insbesondere widerspricht das Vorhaben dem im WRG verankerten Verschlechterungsverbot und ist sowohl der Eingriff in bestehende Wasserrechte wie auch der Eingriff in Grundeigentumsrechte nach der vorgenommenen Interessensabwägung und Wertentscheidung nicht zulässig und sind die zur Begründung von Zwangsrechten im WRG normierten Voraussetzungen nicht gegeben. Argumentation der Gemeinde Absam voll bestätigt Der Bescheid der zuständigen Behörde bestätigt die Argumentation des Absamer Bürgermeisters Arno Guggenbichler und seine ablehnende Haltung gegenüber dem Kraftwerksprojekt: "Ich hoffe, dass jetzt die verantwortlichen Haller Politiker endlich umdenken, die vielseitig ablehnenden Gründe akzeptieren und sich vom Projekt Kraftwerk Weißenbach verabschieden." 

Möglicher Lösungsansatz für eine Win-Win-Situation
Bürgermeister Arno Guggenbichler hat bereits schon einen Tag nach der wasserrechtlichen Verhandlung im Gemeinderat den Vorschlag eingebracht, den Hallern die Hand zu reichen und Lösungsansätze in gemeinsamen Gesprächen zu erörtern. Dies wurde vom Absamer Gemeinderat in der Sitzung am 13.11.2008 auch einstimmig abgesegnet. Daraufhin hat der Bürgermeister Vertreter aller Haller Gemeinderatsfraktionen, die Vorstände sowie Betriebsräte der Hall AG und den Obmann der Amtsbachgenossenschaft zu einem klärenden Gesprächen eingeladen. Bei der Besprechung am 21. November 2008 signalisierte die Gemeinde Absam in vielen Belangen Gesprächsbereitschaft. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass die Haller Stadtwerke das geplante Projekt Weißenbachkraftwerk endlich ad acta legen. Für eine Mehrstromerzeugung ohne die Ökologie einer Region und das Dorfbild einer Gemeinde zu zerstören würden sich folgende Denkansätze bieten: 

• Modernisierung des bestehenden Bachwasserkraftwerkes Höhe Walderbrücke auf neuesten Stand der Technik 

• Leistungssteigerung der bestehenden Kraftwerke entlang des "Amtsbaches" durch bauliche Verbesserungen 

• Leistungssteigerung des bestehenden Trinkwasserkraftwerkes (Neuerrichtung 2005) im Bereich der Walderbrücke durch Versorgung von Teilen des Gemeinde-gebiets Absam mit Trinkwasser aus dem Haller Trinkwasser-Hochbehälter 

• Neuerrichtung einer Trinkwasserturbine im Bereich des Hochbehälters der Gemeinde Absam 

(Presseaussendung)
Gemeinde Absam
Bürgermeister Arno Guggenbichler

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Die offizielle Homepage der Stadt Hall finden Sie unter
www.hall-in-tirol.at


 

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