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19.07.2007
40er im Ortsgebiet von Hall in Tirol lässt die Gemeinde-Kassen klingeln.
662mal hat es innerhalb von 13 Tagen geblitzt. Was den einen ein
Anliegen ist, sorgt bei anderen für Unmut. Bereits seit 20 Jahren
besteht in Hall eine generelle
Geschwindigkeits- beschränkung auf 40 Km/h. Ausgenommen davon ist nur
die Bundesstraße B171.
Seit einigen Wochen stehen nun an verschiedenen Orten in Hall 13
Radarkästen die abwechselnd mit einer Kamera bestückt sind und die
Temposünder knipsen. In einem
Artikel im Bezirksblatt wird darauf hingewiesen, dass die Kamera erst
bei 55 Km/h zu knipsen beginnt, jedoch wurde uns von einer Privatperson
(Name der Redaktion
bekannt) mitgeteilt, dass es schon Strafverfügungen bei 51 Km/h bzw. 53
Km/h gegeben hat.
Laut Stadtpolizei ist es richtig, dass Strafverfügungen mit 10 km/h
Überschreitung zugestellt werden, jedoch wurde in diesen Fällen die
Messtoleranz von 5 km/h bereits in Abzug gebracht.
Rechnerisch also = 40 km/h + 10 km/h + Messtoleranz 5 km/h = 55 km/h.
Bei dieser Überschreitung löst der Automat aus.
Absoluter Spitzenreiter in der Geschwindigkeits-Skala ist der Vorfall
auf der Unteren Lend, wo ein Autofahrer mit 103 Km/h geblitzt wurde.
Auch die Zollstraße (zwischen Speckbachersiedlung und Krankenhaus) ist
eine verführerische Strecke und macht gute Umsätze für den
Gemeinde-Säckel.
Im Bezirksblatt vom 18.7.07 "Undiszipliniertheit der
Autofahrer ist schockierend" geht Bgm. Leo Vonmetz noch einen Schritt
weiter: "Ich denke, dass es bei einer solchen
Anzahl von Vergehen zu überlegen ist, eine zweite Kamera anzuschaffen!"
Unserer Redaktion liegt dazu auch ein Beschwerdebrief eines Haller
Bürgers an das Stadtoberhaupt vor, der diese Maßnahmen und
Vorgangsweisen scharf kritisiert. Wir
wollten darüber näher berichten und haben auch beim Bürgermeister
nachgefragt und um eine Stellungsnahme gebeten. Antwort haben wir dazu
allerdings leider keine
erhalten!
So bleibt inzwischen also nur eines: langsam fahren in Hall - denn Abmahnung gibt es keine!
Die gesamte Haller Altstadt ist Wohn- und Spielstraße!
Hier gleich noch ein Hinweis die Altstadt betreffend:
Vorsicht! - Das gesamte Altstadtgebiet von Hall ist als "Wohn- und Spielstraße" gekennzeichnet und das bedeutet für die Autofahrer maximal 5 Km/h, denn ab 7-10 Km/h kann auch hier
gestraft werden. Den 2. Gang kann man als Autofahrer in der Altstadt von Hall also getrost vergessen.
Hinweis der Stadtpolizei:
Altstadtbereich Hall in Tirol
(Website-Betreiber)
NETGRAF Webdesign & Internetservice
Die offizielle Homepage der Stadt Hall finden Sie unter
www.hall-in-tirol.at